Trauerarbeit darf sein
Grenzschutz hat nichts gegen Gedenkstätte auf Bahngelände / Betreten der Gleise verboten.
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BAD SÄCKINGEN. Der Tod eines 19-Jährigen wenige Tage vor Weihnachten auf den Bahngleisen in Bad Säckingen hat Freunde und Angehörige erschüttert. Sie trauern und sind irritiert über eine Aufforderung des Bundesgrenzschutzes, Gedenkveranstaltungen für den Jugendlichen auf den Gleisanlagen zu unterlassen. Nun stellten die Grenzschützer klar, dass sich Freunde und Angehörige jederzeit in der Nähe des Unglücksortes auf öffentlich zugänglichem Raum versammeln, aber die Gleise nicht betreten dürfen.
Am 21. Dezember wurde ein 19-jähriger Bad Säckinger zwischen dem Bahnhof und dem Bahnübergang an der Waldshuter Straße von zwei Zügen überrollt. Kurz darauf richteten seine ...