Töten von Küken erlaubt
Oberverwaltungsgericht lässt das Schreddern männlicher Tiere zu / Kritik von Tierschützern.
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MÜNSTER (dpa). Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und ...