Während der Corona-Pandemie wurde eine Vielzahl von Verordnungen der Landesregierung in Erfurt erlassen. Die AfD hat geklagt – nun liegt eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vor.
Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022, nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, so eine Gerichtssprecherin.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.
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