Streit um die Schuhe im Flur
Besonders bei Schmuddelwetter häufen sich Unstimmigkeit rund um die Nutzung von Gemeinschaftsräumen.
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Jetzt zur Winterszeit möchte mancher Heimkehrer seine nassen und dreckigen Schuhe am liebsten vor der Wohnungstür lassen. Aber was dürfen Mieter oder Eigentümer in Treppenhaus eigentlich stehen lassen? Darum gibt es immer wieder Streit vor den Gerichten.
Wie die Waschküche oder der Speicher zählt das Treppenhaus zu den Gemeinschaftsräumen. Mieter oder Eigentümer haben daher grundsätzlich das Recht, das Treppenhaus zu nutzen. Die Frage ist nur, welche Nutzung ...