Stören darf es nicht
Homeoffice und das Mietrecht.
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Wegen Corona ist Homeoffice schlagartig in Deutschland populär geworden. Viele Unternehmen und Arbeitnehmer wollen auch in der Zukunft daran festhalten. Denn die private Wohnung als Arbeitsplatz spart dem Arbeitgeber Geld, für den Arbeitnehmer entfällt der lästige Weg ins Büro. Aber was sagt eigentlich das Mietrecht dazu?
Bei einer beruflichen Nutzung von Wohnraum wollen Vermieter oft ein Wörtchen mitreden, und das aus gutem Grund: Ein Vermieter kann für Büroraum üblicherweise mehr verlangen als für Wohnraum, zudem kann ...