Stieftochter erschossen: Angeklagter will sich nicht erinnern
Vor der Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts muss sich ein 43-Jähriger verantworten, der am 11. September vergangenen Jahres in einem Laden am Rande der Freiburger Innenstadt seine Stieftochter erschossen hat. Der Angeklagte erinnert sich nicht.
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"Es muss so sein, dass ich sie erschossen habe." So lautet die Antwort des 43-jährigen Angeklagten auf die Frage der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg, Eva Kleine-Cosack, ob er am 11. September 2015 in einem Geschäft in der Freiburger Innenstadt seine 21-jährige Stieftochter erschossen habe. Eine eigene Erinnerung an die ...