Schwere Personenfahrzeuge werden nach Hubraum und Umweltbelastung besteuert / Viele Einsprüche beim Finanzamt.
LÖRRACH (fri). Halter von schweren Geländewagen, Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine, Kleinbussen und Vans müssen tiefer in die Tasche greifen, wenn ihre Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen aufweisen. Das Finanzamt Lörrach ...