Account/Login

Landgericht Freiburg

Staufener Missbrauchsfall: Streit über Sicherungsverwahrung hält an

BZ-Plus Vier oder zwölf Jahre Haft? Das ist die Spannweite, die in den Plädoyers am Ende des Strafprozesses gegen Knut S. am Freiburger Landgericht aufgemacht wird.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Angeklagte Knut S. auf dem Weg ins Gericht.   | Foto: dpa
Der Angeklagte Knut S. auf dem Weg ins Gericht. Foto: dpa
Dem 50 Jahre alten Feldwebel der Deutsch-Französischen Brigade wird vorgeworfen, im Frühjahr 2017 in Staufen zweimal einen damals Neunjährigen vergewaltigt und missbraucht zu haben. Strittig zwischen den Prozessparteien ist auch die Frage, ob Knut S., der die Taten gestanden hat, anschließend in Sicherungsverwahrung soll. Das Urteil ist für diesen Mittwoch angekündigt.
Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin hat es ersichtlich eilig: Vor den Pfingstferien ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel