Staatsanwaltschaft plädiert auf vorsätzliche Tötung
In dem seit drei Jahren laufenden Verfahren gegen eine Ärztin und Sterbehelferin aus dem Kanton Baselland will das Gericht nächste Woche das Urteil verkünden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
MUTTENZ (sda). Die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig soll wegen vorsätzlicher Tötung fünf Jahre hinter Gitter. Das zumindest fordert die Staatsanwältin, dazu eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken auf Bewährung und ein Tätigkeitsverbot ...