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Staatsanwaltschaft Freiburg stellt Verfahren gegen Dopingärzte Schmid und Heinrich ein

Kein hinreichender Verdacht: So begründet die Staatsanwaltschaft Freiburg die Einstellung des Verfahrens gegen die Ex-Telekom-Mediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich wegen Dopings.  

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Andreas Schmid (l.) und Lothar Heinrich.  | Foto: ddp
Andreas Schmid (l.) und Lothar Heinrich. Foto: ddp
Mehr als fünf Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Die früheren Sportmediziner der Freiburger ...

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