Spucken ist eine Beleidigung
Radfahrer und Autofahrerinnen treffen sich vor Gericht / Völlig unterschiedliche Aussagen.
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Ein 58 Jahre alter Angeklagter musste sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Richter Rupert Stork erkannte im Urteil nur auf Beleidigung und verhängte 450 Euro Geldstrafe (15 Tagessätze zu je 30 Euro). Hinsichtlich der Körperverletzung gab’s einen Freispruch.
. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe im Juni 2020 in Wehr eine Autofahrerin bespuckt, weil er sich von ihr gefährdet fühlte. Anschließend habe er deren Mutter, die als Beifahrerin im Auto saß, mit seinem Fahrradhelm auf den Arm geschlagen, sodass sie leichte Schürfwunden davongetragen habe. Auch habe er ...