Account/Login

Sparkasse scheitert am Landgericht

Schadenersatzklage gegen frühere Spielbankbetreiber abgewiesen / Ex-Mitarbeiter war spielsüchtig, aber nicht geschäftsunfähig.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAHR/BADEN-BADEN. Das Landgericht Baden-Baden hat gestern die Schadenersatzklage der Sparkasse Offenburg/Ortenau gegen die früheren Betreiber der Spielbank Baden-Baden komplett abgewiesen. In dem Zivilprozess ging es um die Frage, ob die Spielbank von der Spielsucht eines früheren leitenden Mitarbeiters der Sparkasse Lahr-Ettenheim wusste und ihn dennoch regelmäßig an den Spieltisch ließ.

Der ehemalige Sparkassenmitarbeiter hatte über mehrere Jahre hinweg rund 6,4 Millionen Euro veruntreut und das Geld dann im Casino Baden-Baden verspielt. Unter anderem wegen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel