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Ärger um Zinssätze

Sparkasse Lörrach-Rheinfelden bekommt Abmahnung

BZ-Plus Eine Zinsanpassungsklausel bei Prämiensparverträgen könnte Kunden benachteiligen. Sparkassen-Vorstandsvorsitzender André Marker widerspricht.  

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Möglicherweise haben Sparkassen-Kunden Anspruch auf Nachzahlungen.   | Foto: jürgens/gerigk
Möglicherweise haben Sparkassen-Kunden Anspruch auf Nachzahlungen. Foto: jürgens/gerigk

LÖRRACH. Kunden der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die in den 90er Jahren sogenannte Prämiensparverträge abgeschlossen haben, können sich möglicherweise über Nachzahlungen freuen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht es dabei meist um einige Hundert, manchmal auch um einige Tausend Euro. Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, André Marker, geht indes nicht davon aus, dass Kunden Anspruch auf Nachzahlungen haben.

Konkret geht es um eine Zinsanpassungsklausel, die in den alten Prämiensparverträgen verankert ist. Darin steht: "Die Sparkasse zahlt für die Spareinlage Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben." Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte diese Klausel bereits im Jahr ...

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