Ärger um Zinssätze
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden bekommt Abmahnung
Eine Zinsanpassungsklausel bei Prämiensparverträgen könnte Kunden benachteiligen. Sparkassen-Vorstandsvorsitzender André Marker widerspricht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LÖRRACH. Kunden der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die in den 90er Jahren sogenannte Prämiensparverträge abgeschlossen haben, können sich möglicherweise über Nachzahlungen freuen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht es dabei meist um einige Hundert, manchmal auch um einige Tausend Euro. Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, André Marker, geht indes nicht davon aus, dass Kunden Anspruch auf Nachzahlungen haben.
Konkret geht es um eine Zinsanpassungsklausel, die in den alten Prämiensparverträgen verankert ist. Darin steht: "Die Sparkasse zahlt für die Spareinlage Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben." Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte diese Klausel bereits im Jahr ...