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Späte Einsicht beim Täter

BZ-Plus Angeklagter muss sich vor dem Amtsgericht wegen Attacke beim Holzrock verantworten.  

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Die Verhandlung am Amtsgericht Schopfh... Strafbefehl gleich akzeptiert hätte.   | Foto: André Hönig
Die Verhandlung am Amtsgericht Schopfheim wäre nicht nötig gewesen, wenn der Angeklagte den Strafbefehl gleich akzeptiert hätte. Foto: André Hönig

SCHOPFHEIM. Wegen der brutalen Attacke eines 36-jährigen Schopfheimers gegen einen Besucher des Schopfheimer Holzrock-Festivals am 26. Juli 2019 um 23 Uhr hat der Geschädigte noch heute unter den gesundheitlichen Folgen dieses Angriffs zu leiden. Weil der Angeklagte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 120 Tagessätze à 30 Euro Widerspruch eingelegt hatte, musste er sich nun in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, den auf einer Bank sitzenden Geschädigten mit einem Sprung gegen den Körper zu Fall gebracht zu ...

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