Account/Login

Sorgfalt ist oberste Bürgerpflicht

Die bevorstehende Knallerei in der Silvesternacht bereitet den Rettungskräften zusätzliche Arbeit / Neue Raketen erlaubt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Riesen-Kracher sind zu Silvester erstmals erlaubt.   | Foto: David Hecker/dapd
Riesen-Kracher sind zu Silvester erstmals erlaubt. Foto: David Hecker/dapd

EMMENDINGEN. Sie heißen Armageddon, Pandoras Box, Steel Hammer oder Samurai Fighter. Die Rede ist von Feuerwerkskörpern, die jedes Jahr effektvoll das neue Jahr einläuten. Zu Silvester 2011 können sie das nun länger als bisher. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Grenzwerte für Explosivstoffe in Feuerwerkskörpern angehoben. Statt wie bisher 200 Gramm dürfen Raketen in diesem Jahr erstmals 500 Gramm NEM (Nettoexplosivstoffmasse) enthalten. Das wirkt sich vor allem auf ihre Dauer aus. Sind Feuerwerkskörper nun gefährlicher? Und welche Erfahrungen haben Polizei, Feuerwehr und Rotes Kreuz mit den Silvesternächten der vergangenen Jahren gemacht?

Für Kreisbrandmeister Jörg Berger, ist klar: "Potentiell ist die Gefahr bei einer größeren Menge von Explosivstoffen höher." Er schränkt jedoch ein: "Das A und O bei Feuerwerkskörpern ist es, die Anleitung sehr genau zu lesen, den richtigen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel