Drogenprozess
Sollen angeklagte LKW-Fahrer nach fünf Monaten Prozess weiter in U-Haft bleiben?
Am kommenden Donnerstag müssen drei Berufsrichter des Landgerichts Freiburg entscheiden, ob sie die Haftbefehle gegen zwei Lastwagenfahrer aus der Türkei aufheben, die am 20. September 2016 am Grenzübergang Weil am Rhein beim Ausreiseversuch in die Schweiz festgenommen worden sind.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Am kommenden Donnerstag müssen drei Berufsrichter des Landgerichts Freiburg entscheiden, ob sie die Haftbefehle gegen zwei Lastwagenfahrer aus der Türkei aufheben, die am 20. September 2016 am Grenzübergang Weil am Rhein beim Ausreiseversuch in die Schweiz festgenommen worden sind. In sechs Achsen ihrer beiden Auflieger wurden 15,8 Kilo Kokain und 5,5 Kilo Heroin entdeckt. Seit dem 13. März müssen sie sich vor dem Landgericht Freiburg wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten (die BZ berichtete).
Die Regel lautet, dass innerhalb von sechs Monaten ab Festnahme der Prozess gegen in Untersuchungshaft sitzende mutmaßliche Täter beginnen muss. Deshalb findet nach dem Ablauf von sechs Monaten der erste sogenannte Haftprüfungstermin statt. Im Fall der beiden Lastwagenfahrer, die mit den in den Achsen der Auflieger ihrer ...