So wirkt sich das neue Staatsangehörigkeitsgesetz auf die Migrationsberatung im Kreis Lörrach aus
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nimmt die Zahl der Anträge auf Einbürgerung im Kreis Lörrach zu. Das hat nicht nur Folgen für das Landratsamt. Auch die Migrationsberatungen sehen sich gefordert.
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Seit Ende Juni gilt in Deutschland das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Es ermöglicht Migrantinnen und Migranten unter anderem bereits nach fünf oder drei statt bislang acht Jahren den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bestreiten können. Wer sich einbürgern lässt, kann darüber hinaus nun auch seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Das Landratsamt ...