Sicherungsverwahrung?

Im Prozess gegen den Gewaltverbrecher Daniel Zier wird am Montag das Urteil gefällt.  2 min

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG (pb). 14 Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung fordert Staatsanwalt Nils Klein für den geständigen Gewaltverbrecher Daniel Zier. Dessen Verteidiger Michael Moos plädierte für sieben Jahre Haft und eine Sozialtherapie. Über zehn Jahre, so seine Forderung, sollte die Haftzeit nicht hinausgehen. Am Montag wird die Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg ihr Urteil verkünden.

Angesichts der Gefährlichkeit des Angeklagten und der schlechten Prognose des psychiatrischen Gutachtens hält Klein die Sicherungsverwahrung für unumgänglich. Anders als 1993, dürften einer Sicherungsverwahrung dieses Mal ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Daniel Zier, Michael Moos, Hansjörg Fuchs

Weitere Artikel