Selbstverpflichtung von German Pellets?
Noch keine Entscheidung über Nachtarbeitsverbot auf Rundholzplatz von German Pellets / Selbstverpflichtung des Unternehmens
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ETTENHEIM. Ob und vor allem zu welcher Tageszeit die Firma German Pellets (GP) ihren sogenannten Rundholzplatz südlich der Pelletsproduktionsgebäude betreiben darf, ist noch nicht geklärt. Eine Anfrage beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg zu einer von der Stadt Ettenheim verfassten Verfügung, die das Ziel hat, den Nachtbetrieb auf dem Rundholz zu verbieten, ergab gestern zumindest eines: Die Firma hat sich gegenüber dem Landratsamt schriftlich verpflichtet, einen nach Bedarf eingesetzten mobilen Vorzerkleinerer nachts nicht mehr zu betreiben.
Von einer solchen Selbstverpflichtung war Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz bis gestern allerdings noch nichts bekannt, erklärte er auf Anfrage der BZ. Nach Informationen aus dem RP besteht diese Selbstverpflichtung der Firma gegenüber dem Landratsamt Ortenaukreis als der für die immissionsschutzrechtliche Überwachung ...