Schicksale
Schwule Justizopfer: So zerstörte der Paragraf 175 ganze Leben
Mehr als ein Jahrhundert lang stellte der Paragraf 175 Homosexualität unter Strafe und zerstörte Leben. Nun werden Opfer wie der Tübinger Helmut Kress rehabilitiert.
Mo, 27. Mär 2017, 0:00 Uhr
Südwest
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Und zudem will Kress lieber über die schöne Zeit in Berlin reden, aus jener Zeit ist der Spitzname "Poldi" geblieben. Über die Jahre in der Schwabinger Edeldiskothek. Über eigene Verrücktheiten und das Leben voller Experimente. Über seine verschiedenen Arbeitsstellen und seine Rückkehr nach Tübingen in diese wunderbare alte Weinstube, in der er immer wieder als Aushilfe gearbeitet hatte. Er zeigt auf die Wandmalereien aus dem Jahr 1827, die er aufwendig hat restaurieren lassen, den Herrgottswinkel mit den drei Figuren Polizist, Pfarrer und Teufel und freut sich über das Schnippische der Szene. Er erzählt von den Dreharbeiten für einen Film über eine andere Tübingerin, die RAF-Terroristin Gudrun Ensslin, hier in den Räumen der Weinstube. "Ein fröhlich Gemüt, ein edler Wein/die sollen hier immer beisammen sein" steht an der Wand hinter dem Stammtisch, an dem sich regelmäßig Burschenschaftler treffen. Zu ihm, zu "Poldi" dürfen sie sogar in vollem Wichs kommen.
Aber die zwei Wochen in der Zelle, wie war das für ihn, den damals 16-Jährigen? "Ja, es war so, wie man sich’s vorstellt: kahle Wand, ein Eimer, eine Pritsche, die für die Nacht von der Wand runtergeklappt wurde, wenig Licht, einmal am Tag raus." Ach ja, das Gebäude sei so ein Sandsteinbau gewesen, eben wie man sich einen Knast vorstelle. In Oberndorf. Er hat Prospekte in die Tageszeitung eingelegt, die am Ort erscheint. Für die Bundeswehr haben die jungen Häftlinge Tarnnetze geknüpft. Zögernd nur erzählt Kress, wie die Polizei ihn an seinem Ausbildungsplatz im Tübinger Rathaus abgeholt und in Handschellen abgeführt habe. 1961 war das, am 2. Februar 1962 folgte die Verurteilung. Zwei Wochen Jugendarrest wegen "Unzucht mit Männern".
Immer wieder weicht Kress aus, erzählt von seinen Stammgästen, den Auszeichnungen, die er für seine Arbeit eingeheimst hat, über sein Verhältnis zu seinen Gästen, seine Leidenschaft, ein guter Gastgeber zu sein. Er wird fast einsilbig, wenn er von der erhofften Genugtuung spricht, mehr als 50 Jahre später rehabilitiert zu werden. Endlich werde anerkannt, dass ihm Unrecht widerfahren sei.
Bereits im Herbst 2016 hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein Gesetz angekündigt, das die Aufhebung der Urteile wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches vorsieht sowie eine Form von Wiedergutmachung bieten soll. Über Monate hing der Gesetzentwurf in der Warteschleife, die CDU stand auf der Bremse. Am vergangenen Mittwoch wurde es verabschiedet, diese Woche kommt es in den Bundestag. Endlich, wie die Betroffenen meinen.
Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVB) ist erleichter, aber auch enttäuscht. Die erste Anhörung zu dem Thema habe es im Jahr 2000 gegeben. Im Jahr 2002 wurden immerhin jene rehabilitiert, die während der Nazizeit verurteilt worden waren. "Aber es gab Fälle, in denen sind die gleichen Männer wenig später von den gleichen Richtern nach dem gleichen Gesetz in der Bundesrepublik erneut verurteilt worden", sagt Bruns. Dennoch habe es unendlich lange gedauert, bis sich die Regierung der Frage neu annahm. "Die meisten der Justizopfer sind längst verstorben", weiß Bruns. Das Justizministerium geht von etwa 5000 Männern aus, deren Verurteilung aufgehoben werden, die entschädigt werden sollen – zehn Prozent der einst Betroffenen.
Helmut Kress erzählt in einem nüchtern berichtenden Ton, als ginge es nicht um ihn. Kress ist die Gemütlichkeit in Person, wie er da mit zwei Goldkettchen und lilafarbenem Poloshirt auf der Eckbank seiner Weinstube sitzt und mit breitem Dialekt dem Handwerker, der irgendwo im Hintergrund werkelt zuruft: "Kaasch mr noch" nach dem tropfenden Wasserhahn schauen. Nebenbei krault er der neben ihm im Korb liegenden Malteser-Chihuahua-Mischlingsdame Schnecke den Nacken.
Aber die Beiläufigkeit des Erzählens kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die zwei Wochen Einzelhaft in Oberndorf sein Leben verändert haben. Zur Gänze rekonstruieren kann er nicht, was damals passiert ist. Denn alles, was das Gerichtsverfahren betraf, hat der Vater geregelt. An ihn gingen alle Briefe und Vorladungen, die Bescheide, das Urteil. Er erinnert sich an eine kurze Vernehmung, die Gerichtsverhandlung mit der knappen Verlesung der Vorwürfe samt Urteil. Der Sohn sollte am besten gar nichts sagen. Und der Vater war sehr damit einverstanden, dass der Sohn in Arrest kam.
Diesen Eindruck, dass er mit seinen 16 Jahren plötzlich allein in der Welt stand, ist Helmut Kress jedenfalls nie losgeworden. Wie auch. Der schwule Sohn musste stets in gebührendem Abstand zu seinem Vater durch Tübingen gehen, der Vater hat sich geschämt und das dem Sohn gezeigt und gesagt. Später kam es zum vollständigen Bruch, seitdem sind alle Unterlagen zu dem Verfahren weg. Kress wusste lange nicht, wie es eigentlich zu der Anzeige und dem Strafverfahren kam. "Ich bin ja nie erwischt worden."
Erst in den vergangenen Wochen hat Kress erfahren, dass ihn ein Kollege angezeigt hat. Kress machte eine Lehre zum technischen Zeichner im Rathaus in Tübingen, ein Kollege fand in seinem Schreibtisch einen Brief, den er verfasst – aber nicht abgeschickt – hatte. Einen Liebesbrief. Er reichte ihn weiter, Kress wurde entlassen. Im Stadtarchiv fand sich unlängst eine alte Personalakte, und diese enthielt überraschenderweise die Gerichtsakten samt Urteil. Oberbürgermeister Gmelin hatte sie angefordert, das Gericht hat sie übermittelt. Gmelins Tochter Hertha, die spätere Bundesjustizministerin, hat Kress inzwischen ihr Bedauern ausgesprochen.
"Ja, es gab da eine Gartenhütte", sagt Kress. "In der haben wir uns getroffen." Es war ein kleiner Kreis junger Männer. Er kennt ihre Namen nicht mehr, die Gartenhütte, er weiß noch genau wo sie stand, ist längst verschwunden. Nein, ein Spaziergang dorthin lohnt sich nicht, alles längst überbaut.
Kress hat damals wohl auch nicht weiter nachgehakt. Die Mutter war kurz zuvor an Krebs gestorben. "Junge, bleib sauber", habe sie ihm noch mitgegeben. Er verstand das so, dass sie etwas ahnte. Das juristische Verfahren hat er über sich ergehen lassen. Jetzt waren er und seine fünf Geschwister mit dem Vater allein. Die Welt war irgendwie aus den Fugen. Die Stadt kündigte ihm seine Ausbildungsstelle als technischer Zeichner noch im ersten Lehrjahr. "Wir haben uns übrigens weiterhin getroffen", sagt er leicht schelmisch und endlich ins Reden gekommen. "Und ich bin schwul geblieben." Er lacht herzhaft.
"Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagt Bundesjustizminister Maas zur Begründung für seinen Gesetzentwurf. "Die Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde." Das sieht auch LSVD-Mitbegründer Bruns so. "Für uns ist an dem Gesetz das Wichtigste, dass dokumentiert wird, dass es ein schweres Unrecht war, was uns zugefügt wurde. Die Bundesrepublik hat eklatant gegen Menschenrechte verstoßen." Besonders bedrückend findet Bruns, dass bis heute viele der Verurteilten aus Scham schweigen.
Für sein Leben werde es keine Folgen mehr haben, wenn das mehr als 50 Jahre zurückliegende Urteil aufgehoben wird, sagt Kress. Mit einer Entschädigung kann er nicht rechnen, das ist ihm auch nicht wichtig. Für andere hängt mehr an der Rehabilitierung. "So eine Verurteilung hat ja Leben zerstört", sagt Bruns. Männer verloren ihre Arbeit, gerieten in materielle Not, leben heute von einer sehr niedrigen Rente. Ihnen soll über die Magnus-Hirschfeld-Stiftung individuell geholfen werden, sei es mit einmaligen Zahlungen, sei es mit einer Aufstockung der Rente.
Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuch stellte seit 1872 die gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehung unter Männern unter Strafe. Die Nationalsozialisten verschärften 1935 die Bestimmungen. Zum einen wurde die Höchststrafe von vier auf fünf Jahre angehoben, zudem galt bereits eine Verletzung des allgemeinen Schamgefühls sowie die subjektiv wollüstige Absicht als strafbar. Mehrere Tausend Homosexuelle saßen in Konzentrationslagern ein, viele von ihnen in "Schutzhaft", alle gekennzeichnet mit einem "rosa Winkel" auf der Kleidung. Viele von ihnen wurden ermordet. Der Paragraf 175 wurde ins neue Strafgesetzbuch der Bundesrepublik übernommen. Etwa 50 000 Männer wurden nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verurteilt. Seit 1969 galt er nur noch für Sex mit unter 21-Jährigen. 1994 beschloss der Bundestag die ersatzlose Streichung des Paragrafen. 2002 wurde die Aufhebung der nationalsozialistischen Unrechtsurteile gegen Schwule beschlossen. Die Urteile der Zeit danach blieben bestehen.
- Rehabilitierung: Bundesregierung will schwule Justizopfer per Gesetz rehabilitieren
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