Schwerer Raub oder Diebstahl – vor Gericht ein großer Unterschied
Ein 41-Jähriger erhält wegen Ladendiebstahls in Friedlingen sechs Monate auf Bewährung. Weil er ein Messer dabei hatte, drohten ihm zunächst aber mindestens drei Jahre
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Wegen schweren räuberischen Diebstahls stand in Lörrach ein Mann vor dem Schöffengericht. Er war erwischt worden, als er in einem Supermarkt in Friedlingen Lebensmittel stahl. Vor Gericht zeigte sich jedoch, dass die Tat lediglich als Diebstahl mit Waffen einzustufen war. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Monaten auf ...