Schweiz billigt Nachtflugverbot am Hochrhein
Ab 27. Oktober in Kraft.
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ZÜRICH/MANNHEIM (amp/lsw). Der Flughafen Zürich-Kloten und die Fluggesellschaft Swiss mögen sie partout nicht - dennoch hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt in Bern jetzt die zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarte vorläufige Wochenendregelung für An- und Abflüge auf Zürich-Kloten genehmigt. Denn "ein Vertrag ist einzuhalten", so kategorisch der schweizerische Verkehrsminister Moritz Leuenberger.
Nach dieser Wochenendregelung, die zu den Übergangsbestimmungen des umstrittenen Staatsvertrags zum Zürcher Flugverkehr gehört, wird es ab 27. ...