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Schule als geschützter Ort?

Sigrun Rehm
  • So, 28. Juli 2019
    Emmendingen

     

Der Sonntag Streit um Abschiebung einer Emmendinger Schülerin – Innenministerium wehrt sich.

Wer als „vollziehbar ausreisepfl...ein Herkunftsland abgeschoben werden.   | Foto: Patrick Seeger
Wer als „vollziehbar ausreisepflichtig“ gilt, darf in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Foto: Patrick Seeger

Der Flüchtlingsrat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Abschiebung einer Emmendinger Schülerin scharf verurteilt. Das Landesinnenministerium weist die Vorwürfe zurück: Die Abschiebung sei rechtens gewesen, die Polizei habe besonnen agiert.

Es war am 27. Juni, als die 15-jährige Fatima A. von Polizisten aus dem Unterricht in den Gewerblichen und Hauswirtschaftlich-Sozialpflegerischen Schulen ...

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