Schonzeit für den Boden

Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln wurde verschoben.  

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Was hinten aus der Kuh rauskommt, land...gilt ab 15. November eine Sperrfrist.   | Foto: Kathrin Ganter
Was hinten aus der Kuh rauskommt, landet als Dünger auf dem Acker. Doch für das Ausbringen der Gülle gilt ab 15. November eine Sperrfrist. Foto: Kathrin Ganter

LANDKREIS LÖRRACH (BZ/gtr). Wann die Landwirte stickstoffhaltigen Dünger auf ihre Felder ausbringen dürfen, ist in der Düngeverordnung geregelt. Im Winter, wenn die Pflanzen so gut wie keine Nährstoffe aufnehmen, darf über einen bestimmten Zeitraum kein Dünger ausgebracht werden. Aufgrund der in diesem Jahr lange dauernde Vegetationszeit des Grünlands hat das Landratsamt die Sperrfrist um zwei Wochen auf den 15. November verschoben.

Das Landratsamt Lörrach verlängert die Sperrfrist der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff um 14 Tage auf den Zeitraum 15. November bis 14. Februar für den Landkreis Lörrach, teilt die ...

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Schlagworte: Rolf Hess, Jochen Winkler

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