Schmerzlicher Verlust als Strafe
Nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss muss ein Nebenerwerbslandwirt seinen Führerschein abgeben und erleidet Auftragseinbruch.
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ST. BLASIEN. Nicht den erhofften Erfolg hatte der Einspruch, den ein 54-Jähriger aus einer Umlandgemeinde gegen einen gegen ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Zwar reduzierte der Direktor des Amtsgerichtes St. Blasien die Geldstrafe, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis blieb es indes. Auch die erstrebte Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre für Traktoren erteilte Richter Hauser nicht.
Eines Nachts im vergangenen Juni war der Angeklagte gegen 2.15 Uhr mit seinem Auto unterwegs. Dumm für ihn war, dass er nicht der einzige "Nachtschwärmer" war. Denn auch eine Polizeistreife war unterwegs und wollte den Angeklagten kontrollieren. Auf die Aufforderung "Stop ...