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Schmerzensgeld und zwei Jahre auf Bewährung

Urteil für geständigen Polizist.  

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LAHR/OFFENBURG (has). Zwei Jahre Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährungszeit, so lautete gestern das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Offenburg gegen den Polizeibeamten, der am ersten Tag des Prozesses am Mittwoch überraschend ein Geständnis abgelegt hatte. Dazu kommt als Vergleich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro, zahlbar innerhalb eines Jahres, das auf 8000 Euro herab gesetzt wird, sollte der Verurteilte das Geld bis zum August dieses Jahr zahlen.

Der Beamte war angeklagt, einen geistig behinderten 56-jährigen Mann am 14. November 2003 in dessen Wohnung vergewaltigt zu ...

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