Schlüsselgewalt ist zu achten
Mieter verschwunden: Selbsthilfe kann den Vermieter teuer zu stehen kommen.
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Es ist einer der Albträume für Vermieter: Der Mieter ist spurlos verschwunden, die Miete bleibt seit Monaten aus. Wer dann aber kurzerhand die Wohnung leer räumt und weitervermietet, schafft sich erst recht Probleme. Ohne Räumungsklage sollte der Vermieter gar nichts tun.
Erst die fristlose Kündigung, dann die Räumungsklage: Das wäre der richtige Weg, um gegen verschwundene Mieter vorzugehen. Fehlt eine Adresse für die Klagezustellung, so hilft ein öffentlicher Aushang im Gericht. "Mit ...