Schlappe für die Schweiz
Europäischer Gerichtshof lehnt Schweizer Klage gegen deutsches Nachtflugverbot ab.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LUXEMBURG. Deutschland durfte einseitig den Anflug auf den Flughafen Zürich reglementieren. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Eine Klage der Schweiz gegen das Nachtflugverbot über deutsches Territorium wurde abgelehnt.
"Das ist für Baden-Württemberg ein positives Signal", sagte die Stuttgarter Verkehrs-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne). Der Waldshuter Landrat ...