SC Freiburg darf im neuen Stadion nicht abends spielen
Verwaltungsgerichtshof stützt Urteil auf formalen Fehler / Freiburgs Behörden zeigen sich überrascht.
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. Fußball-Bundesligist SC Freiburg darf sein neues Stadion abends vorerst nicht nutzen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bekanntgegeben. Damit haben klagende Anwohner im Eilverfahren einen Überraschungserfolg erzielt. Den Richtern zufolge stuft die Baugenehmigung die Abendspiele zu Unrecht als "seltenes Ereignis" ein, für das mehr Lärm erlaubt wäre. Die Freiburger Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium zeigten sich indes optimistisch, sich im Hauptsacheverfahren durchzusetzen.
Nun verbietet der VGH erneut die Abendspiele der 1. Bundesliga. Allerdings baut er sein Urteil diesmal auf ein Argument, das im bisherigen Rechtsstreit keine Rolle spielte: sogenannte seltene Ereignisse. "Die Diskussion um die Lärmgrenzwerte hat damals den Blick verstellt auf die dahinterliegenden Probleme", begründete VGH-Sprecher Manfred Frank die Wendung. Gilt eine Veranstaltung als "seltenes Ereignis", erhöht sich der Grenzwert für Lärm um zehn Dezibel.
Für den VGH sind Bundesligaspiele keinesfalls selten, weshalb die abendlichen Lärmwerte in der Genehmigung zu hoch angesetzt seien. Der städtische Rechtsamtsleiter Matthias Müller zeigte sich überrascht: "Die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat Bundesligaspiele bislang als seltene Ereignisse anerkannt." Der Beschluss werde daher im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben, meint er. So sieht es auch das Regierungspräsidium, das den Bauantrag der Stadt genehmigt hatte. Die Behörde kündigt an, die Rechtsfrage gegebenenfalls höchstrichterlich klären zu lassen.
Kurios: Die Abendspiele als "seltene Ereignisse" zu definieren, wäre für die Baugenehmigung gar nicht nötig gewesen. Laut Gutachten wird der Grenzwert ohnehin eingehalten. Doch ob diese Einstufung "faktisch unnötig gewesen sein könnte", darauf komme es nicht an, so das Urteil. Zumindest internationale Partien und Pokalspiele hält auch der VGH für selten. Sie dürfen abends stattfinden.
Das Hauptsacheverfahren beginnt frühestens Anfang 2021 am Verwaltungsgericht Freiburg. Sollte es durch alle Instanzen gehen, sei mit bis zu drei Jahren Dauer zu rechnen, so der VGH.
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