Rücklagen schmelzen dahin

Haushalt 2015 beraten / Schmutz- und Niederschlagswassergebühren künftig kostendeckend .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Robert Häuser von der Firma Schmidt &a...ser von 2015 bis 2017 detailliert vor.  | Foto: Martha Weishaar
1/3
Robert Häuser von der Firma Schmidt & Häuser stellte die Kalkulation der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser von 2015 bis 2017 detailliert vor. Foto: Martha Weishaar

GRAFENHAUSEN. Mit einem Beschluss zur Gebührenerhöhung des Abwassers tat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung sehr schwer. Die rechtlichen Grundlagen indes lassen nichts anderes als eine kräftige Gebührenerhöhung zu. Abwasser kostet in Grafenhausen ab 1. Januar 3,75 (bisher 3,20) Euro, Niederschlagswasser 62 (bisher 0,42) Cent pro Kubikmeter. Dies gilt bis Dezember 2017. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Gebührenanpassungen für Schmutz- und Niederschlagswasser sind derzeit Thema in vielen Kommunen. Die dünne Besiedlung in großen Flächengemeinden schlägt in der Gebührenkalkulation erheblich zu Buche. Anders gesagt: Je weniger Abwasser anfällt, desto teurer ist der Kubikmeter. Denn die Kosten für Neubau, Sanierung und Pflege der Kanalnetze sind unabhängig von den Mengen, die durchfließen, immer dieselben. In Grafenhausen schlugen zuletzt die Investitionen in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel