Heizkostenabrechnung
Richter stärken Mieter
Bundesgerichtshof beanstandet Methode der Heizkostenabrechnung in Millionen Wohnungen.
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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern erweitert. Heizkosten müssen künftig stets nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Mieter, die zu viel gezahlt haben, haben Anspruch auf eine neue leistungsgerechte Abrechnung. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil als "richtig und gerecht".
Ausgelöst wurde das Urteil von einer Frau in Hessen, die mit der Heizkostenabrechnung ihres Vermieters nicht einverstanden war. Dieser berief sich auf eine ...