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Therapieunterbringung

Richter fordern strengere Auslegung

Bundesverfassungsgericht billigt Therapieunterbringungsgesetz für gefährliche Straftäter.  

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Die Tür eines Doppelzimmers in einer Psychiatrie  | Foto: dpa
Die Tür eines Doppelzimmers in einer Psychiatrie Foto: dpa
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) für gefährliche Straftäter als verfassungsgemäß gebilligt. Das Gesetz muss künftig allerdings strenger ausgelegt werden. Sein ohnehin ...

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