Rentner muss zahlen
Gericht sieht den Begriff "Winkeladvokat" gegenüber einem Anwalt als ehrverletzend an.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Weil er sich nicht als "Winkeladvokat" titulieren lassen wollte, zeigte ein Rechtsanwalt aus dem Hochschwarzwald einen schwerbehinderten Mann an. Damit verschaffte er indirekt einem Kollegen einen Auftrag, denn der Beschuldigte setzte sich gegen seinen Strafbefehl zur Wehr und nahm sich für seine Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht einen Verteidiger.
Im Oktober 2016 hing außen an der Wohnungstür des damals 67-jährigen Angeklagten maximal drei Tage lang ein handgeschriebener Zettel. Darauf wurde ein namentlich nicht genannter Rechtsanwalt in einem "Hilfe"-Ruf als "Winkeladvokat" bezeichnet, der einem Schwerbehinderten im Rollstuhl ...