Reißwolfaktion endet mit Freispruch
Welche Akten durften 1998 vernichtet werden / Verhandlung vor dem Amtsgericht gleicht juristischem Seminar.
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SCHÖNAU/TODTNAU (see). Das ganze Verfahren erinnerte eher an ein Seminar für juristische Buchhalter - und das im fortgeschrittenem Stadium. Am Ende eines langen Prozesstags sprach Amtsrichter Stefan Götz die beiden Angeklagten letztlich frei, die der Staatsanwalt wegen "Urkundenunterdrückung" angeklagt hatte.
Welche Akten durften im Jahre 1998 von den Verantwortlichen der Sparkasse Schönau-Todtnau vernichtet werden? Um diese Kernfrage ging es im Prozess gegen ein ehemaliges und jetziges Vorstandsmitglied der Bank. Tatsache war, dass Protokolle ...