Regelung von 1911 steht in Frage
Wer bezahlt künftig für undichte Abwasseranschlusskanäle?
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OFFENBURG. Wer kommt künftig für die Kosten auf, wenn die Abwasseranschlusskanäle undicht sind? Über diese Frage haben die Mitglieder des Technischen Ausschusses detailfreudig diskutiert. Jetzt ist der Gemeinderat dran. Entweder bleibt alles beim Alten (Variante 0) oder die Stadtentwässerung übernimmt die Anlage, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (Variante 2). An den Kosten müssen sich dann alle Gebührenzahler beteiligen.
Seit 1911 gilt in Offenburg die Regelung, nach welcher der Eigentümer auch für den Kanalabschnitt aufzukommen hat, der vom Hauptkanal ("Sammler") abzweigt und zunächst unter der öffentlichen Straße verläuft, bis er das ...