Rechts vor links im Feld
Autofahrer müssen nicht mit allem rechnen / Angeklagter freigesprochen.
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ETTENHEIM. Auf ziemlich schmerzvolle Art und Weise musste ein aus Ringsheim kommender Schüler im vergangenen Juli die Erfahrung machen, dass die Verkehrsregel "rechts vor links" auch auf Landwirtschaftswegen gilt.
Der damals 14-Jährige war auf seinem Fahrrad Richtung Apostelsee unterwegs, als er an einer Einmündung auf den Verbindungsweg zwischen Ettenheim und Grafenhausen von einem ...