Account/Login

Raddiebstahl war nicht nachzuweisen

Angeklagter verurteilt, weil er vor Zeugen zwei Cordon Bleu und Süßigkeiten gestohlen hatte.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Fahrraddiebstähle an der Waldbachschul... andere Täter  begangen haben können.   | Foto: dpa
Fahrraddiebstähle an der Waldbachschule hätte nach Auffassung des Gerichts auch ein andere Täter begangen haben können. Foto: dpa
OFFENBURG. Weil er bei Aldi zwei Cordon Bleu und eine Packung Süßigkeiten im Wert von 9,33 Euro geklaut hat, ist ein 31-Jähriger zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Monat ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel