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Protektionismus oder gleichlange Spieße?

Deutsche Betriebe plagen sich für Aufträge in der Schweiz mit deren Bürokratie / Die Eidgenossen reagieren mit Unverständnis.  

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LÖRRACH (dbo). Zusammengefasst klingt alles recht verständlich: Deutsche Betriebe, die in der Schweiz Aufträge erfüllen möchten, müssen sich acht Tage vor Arbeitsbeginn bei den Schweizer Behörden schriftlich anmelden, sofern die Arbeiten weniger ...

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