Plakate – alles hat seine Grenzen
Genehmigung ist Pflicht, das zeitnahe Abhängen aber auch.
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WEIL AM RHEIN. Das liegt auf der Hand – die Werbewirtschaft lässt nichts unversucht, um ihre Interessen in den Mittelpunkt zu rücken. Hinzu kommt die Vielzahl privater Veranstalter, die zu wie auch immer gearteten Aktionen und Festen aufrufen. Und dann machen auch noch Parteien und Organisationen vor Wahlen auf sich aufmerksam. Da wird eine Stadt schnell mal zum verdichteten Ballungsgebiet der Plakate.
Gleichwohl gibt es auch dafür feste Regeln, beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung muss eine öffentliche Plakatierung genehmigt werden. Mag so alles auch seine verwaltungstechnische Richtigkeit ...