Corona-Maßnahmen
Ortenaukreis will Handel auch bei Inzidenzwert über 50 geöffnet lassen
Geschäfte in der Ortenaukreis sollen nicht automatisch geschlossen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 steigt. Landrat Frank Scherer verweist auf seinen Ermessensspielraum.
Di, 9. Mär 2021, 18:40 Uhr
Offenburg
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Das Landesgesundheitsamt (LGA) hat am Montag null Neuinfektionen mit dem Coronavirus für den Ortenaukreis gemeldet und mit 35 einen Sieben-Tage-Inzidenzwert, der gegen über dem Vortag um 8,4 Neuinfektionen abgerutscht sein soll. So einen Sprung hat der Inzidenzwert, der sich ja auf die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tage bezieht und sich infolge dessen träge entwickelt, noch nie gemacht. Es sei ein technischer Übermittlungsfehler gewesen, sagt Evelyn Bressau, Leiterin des Kreisgesundheitsamts, am Dienstag bei der Pressekonferenz der Kreisverwaltung zur aktuellen Corona-Lage.
Das Gesundheitsamt habe 15 Neuinfektionen am Montag nach Stuttgart übermittelt. Dort kam das aber nicht an, wie übrigens auch die Zahlen aus sechs weiteren Landkreisen nicht, wie Landratsamtssprecher Kai Hockenjos ergänzte. Der tatsächliche Inzidenzwert lag am Montag um die 40 und liegt am Dienstag laut LGA und allerdings noch unbereinigt bei 37,6. Bei 50 vom LGA bestätigten Neuinfektionen für Dienstag liegt der sicher höher. Ab Mittwoch gebe es wieder korrekte Inzidenzwerte so Bressau.
Dennoch bräuchten sich die Einzelhändler nicht die Sorge machen, dass sie Mitte dieser Woche schon wieder schließen müssten, sollte der Wert über 50 steigen. Denn, wie Evelyn Bressau sagte: Selbst wenn die Inzidenz 50 übersteige, werde man nicht automatisch schließen. "Wenn wir eventuelle regionale Hotspots eingrenzen können", sagte Bressau und verbreitete in diesem Punkt Zuversicht, "dann gibt es keinen Grund, die ganze Ortenau zu schließen."
Wie Landrat Scherer betonte, sei in Paragraf 20, Absatz sieben, der Corona-Landesverordnung geregelt, dass der Landrat einen Ermessensspielraum habe, wenn kein diffuses Infektionsgeschehen vorliege, also das Kreisgesundheitsamt die Nachverfolgung schaffe und eventuelle Hotspots einkreisen könne. Das Bundesinfektionsschutzgesetz habe den Grenzwert 50 gesetzt, weil es darüber eine Überforderung der Nachverfolgung und des Gesundheitswesens unterstelle. Beides treffe in der Ortenau nicht zu. Stand Dienstag würden im Ortenau-Klinikum 19 Covid-19-Patienten behandelt, zwei davon würden beatmet, einer invasiv beatmet.
Aktuell seien zwölf Intensivbetten frei. In maximal 14 Tagen könnten zusätzliche 60 geschaffen werden. Dass die Inzidenzwertregel nun zu einem Flickenteppich im Land geführt hat, mit Kreisen, in denen der Einzelhandel komplett öffnen darf und in anderen nicht, somit die Gefahr von Einkaufstourismus gegeben ist, bedauert Scherer. Er hätte sich eine landesweite Regelung gewünscht.
Dass die Zahl der Neuinfektionen weiter steigen werde, hält Evelyn Bressau für normal. Denn die britische Mutante, die bereits für 40 Prozent der Fälle in der Ortenau verantwortlich sei – im Landesdurchschnitt laut Bressau für 50 Prozent, sei nicht nur aggressiver, sondern auch länger ansteckend. Während das bisherige Virus an den Tagen fünf bis sieben nach Infektion ansteckend sei, sei die britische Variante es noch an den Tagen zehn bis zwölf. Deshalb gelte auch eine 14-tägige Quarantäne. Andere Varianten als die britische seien bislang nicht in der Ortenau registriert. Die BZ berichtete, dass dagegen im Nordelsass bereits neun Varianten festgestellt worden seien. Laut Erkenntnissen des Gesundheitsamts seien die gängigen Impfstoffe auch gegen die britische Variante hochwirksam.
Evelyn Bressau war es noch ein Anliegen eine weitere technische Panne aufzuklären. Das Landratsamt hatte dafür geworben, sich die Luca-App aufs Smartphone zu laden, die eine gute Ergänzung zur Corona-App sei und mittelfristig bei richtiger Anwendung auch Restaurant- und Konzertbesuche wieder möglich mache. Ab Montag sollte das Gesundheitsamt des Ortenaukreises auf der App freigeschaltet sein. Am Montagabend habe das funktioniert, aber am Dienstagvormittag wieder nicht. Es sei ein technisches Problem des Herstellers, so Bressau, der daran arbeite, dass ab Dienstagabend ihre Behörde wieder gelistet sei.
Aus den Impfzentren berichtete Diana Kohlmann, die zuständige Beamtin des Landratsamts, dass die Zentren mit dem jeweils in schwankender Menge zur Verfügung stehenden Impfstoff reibungslos arbeiteten und für das Problem der Terminvergabe durch das Land zusätzliche kommunale Lösungen gefunden seien. In den Heimen würden bis Ende März laut Landrat Scherer fast alle Bewohner die zweite Impfung erhalten, in den Pflegewohngruppen bis Mitte April. Alle Über-80-Jährigen würden laut Bundesgesundheitsministerium bis Ende März ein Impfangebot haben. Ab 1. April würden dann auch die Arztpraxen impfen können, wie Doris Reinhardt von der Kassenärztlichen Vereinigung sagte. Derzeit laufen auch in der Ortenau Tests in Pilotpraxen.
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