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Immobilienmarkt Lahr

Omas Häuschen erben

Anzeige Der Immobilienmarkt – auch in Lahr – ist leergefegt. Dies lenkt den Blick auf Bestandsimmobilien in Lagen mit Wohn- und Lebensqualität, deren Bewohner oft in fortgeschrittenem Alter sind.  

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Schenken, vererben, verkaufen? Wie und...rt man am besten mit einem Fachanwalt.  | Foto: stock.adobe.com / Jeanette Dietl
Schenken, vererben, verkaufen? Wie und wem man sein Eigentum geschickt vermacht, klärt man am besten mit einem Fachanwalt. Foto: stock.adobe.com / Jeanette Dietl
Gleichwohl ist das Erbrecht ein hochsensibles Thema, weiß Wolfgang Greber, Fachanwalt für Erbrecht in Lahr. Wie dennoch eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann, schildert Greber im Fallbeispiel der 84-jährigen Gisela.

Die Ausgangslage
Gisela ist seit einigen Jahren verwitwet und bewohnt alleine in einer Umlandgemeinde ein Häuschen aus den 50er-Jahren mit leerstehender Einliegerwohnung und großem Obst- und Gemüsegarten mit 9,3 Ar Grundfläche. Der Wert der Immobilie liegt bei geschätzten 450.000 Euro.

Gisela hat zwei Kinder und fünf Enkelkinder. Alle sind finanziell versorgt. Nur das jüngste Enkelkind, Yvonne (32), die ihr zweites Kind erwartet, wohnt in einer kleinen Zweizimmerwohnung und findet mit ihrem Mann partout kein preislich passendes Haus zu kaufen. Wohnungsnot kommt also auch in Giselas eigener Familie vor. Gisela findet die Idee, Yvonne die Immobilie zukommen zu lassen, spontan gut. Daran habe sie auch schon gedacht, erzählt sie.

Das Problem
Andererseits möchte sie bis zu ihrem Tod im Haus wohnen bleiben. Und auch ihre Kinder Herbert (66) und Waltraud (64) will sie bedenken, die natürlich nicht leer ausgehen sollen. Wie also allen Wünschen gerecht werden? Es gilt vieles zu bedenken.

Ausgangspunkt wird der Wunsch Giselas sein, im Haus wohnen zu bleiben und sich nicht von ihrem Eigentum zu trennen. Da Gisela nicht weiß, ob sie ein Pflegefall werden wird und die Immobilie – ihr wesentliches Vermögen – braucht, wird eine frühzeitige Bindung nicht gewünscht sein. Eine Schenkung oder ein Verkauf an Yvonne wird somit nicht zu den bevorzugten Lösungen zählen.

Gisela ist gesund und hat zudem schon statistisch gesehen noch einige Jahre zu leben. Es liegt daher nahe, dass sie ihr Haus behält und dessen Übergang an Yvonne testamentarisch regelt.

Die Lösung
Eine testamentarische Lösung könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: Yvonne wird Alleinerbin. Herbert und Waltraud erhalten jeweils ein Geldvermächtnis in Höhe von 50 Prozent des Nachlasses. Yvonne hingegen wird automatisch Eigentümerin des Hauses. Eine spätere Übertragung entfällt und spart ihr erhebliche Erwerbsnebenkosten.

Ihre Oma Gisela regelt außerdem die Zahlungsmodalitäten, sodass Yvonne um eine teure Finanzierung herumkommt. Yvonnes Familie kann schon jetzt in die Einliegerwohnung einziehen.

Kein Einzelfall
In diesem Fallbeispiel erben nicht die Kinder der Erblasserin das Haus, sondern ihre Enkelin. Denn gerade für junge Familien kann es schwierig werden, Eigentum anderweitig zu erwerben. Hohe Nachfrage und teure Finanzierungsoptionen lassen den Traum vom Eigenheim oft platzen. Kommen noch hohe Investitionssummen für die Sanierung von Bestandsimmobilien hinzu, bleibt vielen jungen Menschen nur die Möglichkeit, sich im Familienkreis nach Optionen umzusehen.

Wie die ältere Generation ihr Eigentum weitergeben will, dafür gibt es keine allgemeingültige Lösung. Am besten such man nach Absprache im Familienrat Beratung bei Immobilienmaklern und Fachanwälten.
Kanzlei Greber Lahr
Lotzbeckstr. 32, 77933 Lahr, Tel. 07821 954 710

Ressort: PR-Artikel

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 25. März 2023: PDF-Version herunterladen

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