Verwaltungsgericht München

Offiziell aussehende Schilder für Frauenparkplätze unzulässig

Frauenparkplätze auf öffentlichen Flächen dürfen nicht mit offiziell aussehenden Schildern ausgewiesen sein, hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Inwiefern das auf Südbaden hat, ist noch ungewiss.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Solche Schilder sind wohl unzulässig  | Foto: dpa
Solche Schilder sind wohl unzulässig Foto: dpa
Ein Schild eines Frauenparkplatzes, das aussieht wie ein offizielles aus der Straßenverkehrsordnung, ist nicht rechtmäßig. Zu dieser Einsicht hat gestern ein Prozess in München geführt, der sich mit einem Fall in Eichstätt befasste. Inwiefern die Feststellung der Gerichts Auswirkungen auf Südbaden hat, ist ungewiss. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Dietmar Wolff, Nikolaus Hollerbach, Richter Wolff

Weitere Artikel