Ortenaukreis
Offenburg erklärt Weinfest zur Messerverbotszone und droht mit hohen Bußgeldern
Di, 24. September 2024, 21:10 Uhr
Offenburg
Es geht um die Sicherheitslage, aber auch ums Sicherheitsgefühl: Im Bereich des Offenburger Weinfests, das vom 27. bis 30. September stattfindet, wird eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet.
Die Weinstadt Offenburg lädt bereits zum 65. Mal alle Freunde des Weins zum Genießen und Verweilen ein. Die lange Tradition des friedvollen Weinfestes soll auch dieses Jahr allen Besucherinnen und Besuchern in positiver Erinnerung bleiben. Dafür wurde laut städtischer Pressemitteilung das Sicherheitskonzept der Stadt zusammen mit allen Sicherheitspartnern in der kommunalen Kriminalprävention nochmals geprüft.
Neben der Aufstockung des Sicherheitspersonals wird es 2024 erstmals eine Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Weinfestes geben. Die Stadt möchte damit die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl verbessern. Oberbürgermeister Steffens wird in der Pressemitteilung zitiert: "Waffen und Messer haben auf einem Weinfest nichts zu suchen! Wir möchten ein fröhliches, friedliches Weinfest feiern, bei einem Glas Wein schöne Gespräche mit Freunden, Verwandten und Bekannten führen und die Herbstzeit gemeinsam genießen."
Laut Waffengesetz darf man bekanntlich ohnehin keine (Schreck-) Schusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschocker mit sich führen. Dies gilt insbesondere auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem Weinfest. Die städtische Regelung ergänzt also vor allem das ohnehin bestehende Verbot, Messer ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern zu führen, heißt es in der Pressemitteilung.
Auch den Verantwortlichen bei der Stadt ist klar: Die Verbote und weitere Sicherheitsmaßnahmen können nicht gänzlich verhindern, dass sich sicherheitsrelevante Vorfälle ereignen können. Der Stadtverwaltung geht es vor allem darum, dass angespannte Situationen und Streitigkeiten, die in dichtem Gedränge manchmal entstehen können, nicht eskalieren und ein mitgeführtes Messer gegen andere Menschen eingesetzt wird. Obwohl es eine begrenzte Maßnahme ist, möchte die Stadt dies nicht ungenutzt lassen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Zudem können gefundene Waffen und Messer eingezogen werden.
- Baden-Württemberg: Diskussion um Messerverbotszonen nach der Bluttat von Solingen
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