Nur Teilerfolg für die Polder-Gegner
Verwaltungsgericht fordert Nachbesserungen beim Grundwassermodell und sieht Verstöße gegen Umweltrecht / Beschluss bleibt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SCHWANAU/KAPPEL. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit seinem gestrigen Urteil zum Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Polders Elzmündung Nachbesserungen gefordert. Der Beschluss sei in Teilen rechtswidrig, so das Urteil der zweiten Kammer des Gerichts. Insbesondere sieht das Gericht Mängel beim zugrunde gelegten Grundwassermodell und Verstöße gegen Normen des Umweltrechts. Allerdings: Die Rechtsfehler reichten nicht aus, um den Beschluss aufzuheben. Dennoch dürfe der Polder erst dann in Bau gehen, wenn die von den Planern geforderten Nachbesserungen abgearbeitet sind.
In ersten Stellungnahmen bewerten Beklagte (Land) wie Kläger (Gemeinde Schwanau und Kappel-Grafenhausen sowie rund 110 Privatkläger) das Urteil als Teilerfolg. Sie wurden unter dem Vorbehalt gegeben, dass ein abschließende Bewertung des Urteils und das weitere juristische Vorgehen erst dann vorgenommen werden könne, wenn die Urteilsbegründung bei den Beteiligten schriftlich vorliege. Das wird nicht vor Oktober der Fall sein.Der ...