Account/Login

Nur Teilerfolg für die Polder-Gegner

Verwaltungsgericht fordert Nachbesserungen beim Grundwassermodell und sieht Verstöße gegen Umweltrecht / Beschluss bleibt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Sieger gucken anders drein: Die Erste ...erhandlung vor dem Verwaltungsgericht.  | Foto: Bamberger
Sieger gucken anders drein: Die Erste Landesbeamtin Elke Höpfner-Toussaint und Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker (im Vordergrund) bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Bamberger

SCHWANAU/KAPPEL. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit seinem gestrigen Urteil zum Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Polders Elzmündung Nachbesserungen gefordert. Der Beschluss sei in Teilen rechtswidrig, so das Urteil der zweiten Kammer des Gerichts. Insbesondere sieht das Gericht Mängel beim zugrunde gelegten Grundwassermodell und Verstöße gegen Normen des Umweltrechts. Allerdings: Die Rechtsfehler reichten nicht aus, um den Beschluss aufzuheben. Dennoch dürfe der Polder erst dann in Bau gehen, wenn die von den Planern geforderten Nachbesserungen abgearbeitet sind.

In ersten Stellungnahmen bewerten Beklagte (Land) wie Kläger (Gemeinde Schwanau und Kappel-Grafenhausen sowie rund 110 Privatkläger) das Urteil als Teilerfolg. Sie wurden unter dem Vorbehalt gegeben, dass ein abschließende Bewertung des Urteils und das weitere juristische Vorgehen erst dann vorgenommen werden könne, wenn die Urteilsbegründung bei den Beteiligten schriftlich vorliege. Das wird nicht vor Oktober der Fall sein.
Der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel