Account/Login

Abgeordnetengesetz

Noch immer sind nicht alle Nebeneinkünfte der Parlamentarier veröffentlicht

BZ-Plus Mehr Transparenz war das Ziel der Novelle des Abgeordnetengesetzes: Genauer als je zuvor sollten die Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen. Noch aber ist wenig passiert.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
  | Foto: Oliver Hoffmann
Foto: Oliver Hoffmann
Bisher können die Bürger auf der Internetseite des Bundestages nur bei 324 (Stand: 12. Dezember) von 736 Parlamentariern erfahren, was die zusätzlich zu ihren monatlichen Diäten (10.323 Euro) und der steuerfreien Aufwandspauschale (4583 Euro) an Einkünften haben.
Der Grund: Im Jahr 2021 wurden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel