Neues in Sachen Minigolf
Im März wird über die Beschwerde der Stadt entschieden.
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BAD SÄCKINGEN/MANNHEIM. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) will im kommenden Monat über die Beschwerde der Stadt Bad Säckingen gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Freiburg entscheiden, mit der das Freiburger Gericht im August vergangenen Jahres die Schließung des Bad Säckinger Minigolfplatzes angeordnet hatte.
Dies bestätigte die Sprecherin des VGH, Christine Warnemünde, auf Nachfrage der Badischen Zeitung. Die Entscheidung des Gerichtshofs kann auch das ...