Neuer Anfang für Handelsdiskussion
Der Bebauungsplan zum Ausschluss großflächiger Einzelhandelsbetriebe entlang der B 415 ist nichtig / Neuer Plan notwendig.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAHR. Ob auf dem früheren Firmengelände von Welter in der Geroldsecker Vorstadt in naher Zukunft ein Aldi-Markt gebaut wird, erscheint offener denn je. Der Technische Ausschuss jedenfalls brachte gestern Abend einen neuen Bebauungsplan auf den Weg, der die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe entlang der innerstädtischen B 415 neu regeln soll.
Der Anlass ist durchaus pikant: Der seit 1985 geltende Bebauungsplan "B 415", mit dem entlang der innerstädtischen B 415 die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe (größer als 400 ...