Neue Satzung verabschiedet
Gebührenordnung für Gemeinschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus Ibach.
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IBACH. Der Gemeinderat Ibach hat die Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus geändert. Ab 1. Juli beträgt die Gebühr für die Überlassung des Gemeinschaftsraumes an örtliche Vereinigungen und Bürger für den Festbetrieb pro Tag 150 Euro zuzüglich der Nebenkosten. Für alle anderen Veranstaltungen werden 250 Euro zuzüglich Nebenkosten pro Tag bei Festbetrieb gerechnet.
Diese neuen Gebühren entsprechen den bisher üblichen. Ausdrücklich wurde festgeschrieben, dass ein Rechtsanspruch auf Überlassung des Gemeinschaftsraumes nicht besteht. Damit wurde die ...