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Neue Regeln, wer wann was bezahlt

Die Gemeinde Umkirch bekommt eine neue Erschließungssatzung / Einstimmiger Beschluss.  

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Für die Erschließung von Wohnwegen müssen anteilig die Anlieger aufkommen.   | Foto: Thomas Kunz
Für die Erschließung von Wohnwegen müssen anteilig die Anlieger aufkommen. Foto: Thomas Kunz
UMKIRCH. Wann und in welcher Höhe sich Anlieger an den Erschließungskosten von Wegen beteiligen müssen, regelt die Erschließungssatzung. Der Umkircher Gemeinderat hat nun in ...

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