Gerichtshof für Menschenrechte
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung für Vergewaltiger
Gerichtshof für Menschenrechte rügt nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Abbruch einer psychiatrischen Unterbringung.
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STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut zwei deutschen Sicherungsverwahrten Entschädigungen zugesprochen. Erstmals ging es dabei um Fälle, bei denen die Täter zunächst in der Psychiatrie landeten und dann nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
Der 1957 geborene mehrfache Vergewaltiger G. wurde 1987 zu acht Jahren Haft verurteilt. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde zugleich seine Unterbringung in der Psychiatrie verfügt. Die Haft ...