Account/Login

Gerichtshof für Menschenrechte

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung für Vergewaltiger

Gerichtshof für Menschenrechte rügt nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Abbruch einer psychiatrischen Unterbringung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut zwei deutschen Sicherungsverwahrten Entschädigungen zugesprochen. Erstmals ging es dabei um Fälle, bei denen die Täter zunächst in der Psychiatrie landeten und dann nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.

Der 1957 geborene mehrfache Vergewaltiger G. wurde 1987 zu acht Jahren Haft verurteilt. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde zugleich seine Unterbringung in der Psychiatrie verfügt. Die Haft ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel